Herrmann: Wichtiger Schritt für Verbesserungen - Bundesrat verabschiedet Initiative der Bayerischen Staatsregierung zur Datenschutz-Grundverordnung

München, 29.11.2019

Bundesrat verabschiedet Initiative der Bayerischen Staatsregierung zur Datenschutz-Grundverordnung - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Wichtiger Schritt für Verbesserungen - Ziel ist alltagstaugliche und mittelstandsfreundliche Anwendung mit Augenmaß

+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt die Zustimmung im Bundesrat für eine Initiative der Bayerischen Staatsregierung zur Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Wir nehmen die Sorgen vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Vereine und Ehrenamtlichen ernst“, so der Staatsminister. „Unser Ziel ist eine alltagstaugliche und mittelstandsfreundliche Anwendung der DSGVO in der Praxis, eine Anwendung mit Augenmaß. Es freut mich, dass die Länder hier mit breiter Mehrheit unsere Vorschläge aufgegriffen haben. Das ist ein wichtiges Signal.“ Die verabschiedete Stellungnahme umfasst mehr als 20 Prüfpunkte, die von der EU-Kommission bei der Evaluierung der DSGVO in Brüssel bis Mai 2020 aufgegriffen werden sollen. +++

Beispiele der Prüfpunkte sind:

  • Wie können Transparenz- und Informationspflichten sowie das grundlegende Erfordernis der Einwilligung rechtssicher und möglichst einfach erfüllt werden?

„In Alltagssituationen, wie der Überreichung meiner Visitenkarte oder der Terminvereinbarung beim Arzt, müsste ich theoretisch darüber informiert werden, ob meine Daten digital im PC abgespeichert werden. Diese überzogene Bürokratie möchten wir vereinfachen“, so Herrmann.  

  • Wie können die Rahmenbedingungen für Datenschutz-Gütesiegel und Verhaltensregeln, die sich die Unternehmen selbst geben, verbessert werden, um Rechtssicherheit und Vertrauen zu fördern?

„Wir möchten, dass mehr Werbung für die Möglichkeit eines Datenschutz-Gütesiegels gemacht wird“, sagte Herrmann. „Hier muss es mehr Aufklärungsarbeit geben. Die Bürgerinnen und Bürger können sich durch ein Gütesiegel viel einfacher über datenschutzsichere Unternehmen informieren.“

  • Wie können Erleichterungen für kleinere und mittlere Unternehmen erreicht werden, deren Datenverarbeitung nicht über Personalverwaltung und Lohnabrechnung hinausgeht?

„Wir wollen den Bürokratieaufwand senken. Aktuell gibt es bei Dokumentations- und Informationspflichten keinen echten Unterschied, ob ein großes Unternehmen mit vielen Datenbeständen, wie eine Bank, Daten verarbeitet, oder ob es nur um kleinere und mittlere Unternehmen geht. Diese müssten beispielsweise ihren Mitarbeitern mitteilen, ob sie selbst oder ihr Steuerberater die Lohnbuchhaltung erledigen. Das ist unverständlich und war nie das Regelungsziel“, so der Staatsminister.

„Wir erwarten, dass die kritischen Punkte intensiv betrachtet werden“, sagte Herrmann. Die EU-Kommission müsse genau prüfen, wo im Interesse von kleinen und mittleren Unternehmen, Vereinen und Ehrenamtlichen ein Nachjustieren nötig ist. „Genauso gilt es, die Chancen der Neuregelung noch besser für Rechtssicherheit und Innovation zu nutzen“, erklärte der Staatsminister.

Laut Herrmann soll der frühzeitig angesetzte erste Evaluationsbericht dafür genutzt werden, Klarheit über gute und weniger gute Erfahrungen mit dem neuen Datenschutzrecht im Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen und Vereinigungen zu gewinnen. „Es geht nicht darum, vorschnell Nachbesserungen der noch jungen DSGVO auf den Weg zu bringen. Wir brauchen zunächst ein umfassendes Bild über ihre Auswirkungen auch für weitere Entscheidungen“.