Herrmann zum Abstimmungsverhalten der Bundesregierung bei der EU-Asylreform

München, 27.07.2023

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Abstimmungsverhalten der Bundesregierung bei der EU-Asylreform: Ampelkoalition verweigert weiter hartnäckig jegliche Maßnahme zur Begrenzung der Migration

+++ Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat der Bundesregierung vorgeworfen, weiterhin jegliche Maßnahmen zu blockieren, die zu einer Begrenzung der Migration führen. Jüngstes Beispiel sei das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in Brüssel: „Auf der Tagesordnung stand die sogenannte Asyl-Krisenverordnung. Sie soll es den Mitgliedstaaten in eng begrenzten Krisensituationen ermöglichen, vorübergehend die Standards im Asylverfahren und bei Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zu senken. Das soll nötige Flexibilität in Ausnahmesituationen schaffen, beispielsweise bei der Instrumentalisierung von Migration durch Drittstaaten. Aber die Bundesregierung hat sich quergestellt!“ Für Herrmann passt dieses Abstimmungsverhalten zu einer ganzen Reihe von Entscheidungen und „Nicht-Entscheidungen“ der Bundesregierung, die das Ziel torpedieren, illegale Migration nach Europa und Deutschland zu verringern. +++

So habe der Bundeskanzler auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Mai einen 'zeitnahen Gesetzentwurf versprochen', mit dem wenigstens Georgien und Moldau als sichere Herkunftsländer eingestuft würden. Herrmann: „Das wäre wichtig, um Verfahren zu beschleunigen und klare Signale an die Menschen aus den beiden Länder zu setzen, nicht nach Deutschland zu kommen. Passiert ist bis heute nichts.“

Auf der gleichen Konferenz habe der Kanzler versprochen, Gesetze, die 'Abschiebungen verhindern oder erschweren', an bestimmten Stellen zu ändern. Herrmann: „Das wäre wichtig, um Rückführungen zu beschleunigen und die Arbeit von Ausländerbehörden und Polizei zu vereinfachen. Auch hier Stillstand, von der versprochenen Rückführungsoffensive keine Spur.“ Was die Bundesregierung stattdessen in einem gesetzlichen Hau-Ruck-Verfahren problemlos geschafft habe, ist das seit Jahrzehnten im Aufenthaltsrecht verankerte Ziel zu streichen, Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. „Jetzt ist nur noch von "Steuerung" die Rede.“

Herrmann kreidet der Bundesinnenministerin außerdem an, dass sie zwar im EU-Rat der Justiz- und Innenminister weitreichenden Reformen im EU-Aslyrecht zugestimmt und damit vermeintlich ein starkes Bekenntnis der EU-Staaten zum Prinzip „Humanität und eben auch Ordnung“ abgegeben hat. „Aber unmittelbar nach der Zustimmung kam insbesondere von den Grünen und Teilen der SPD die klare Aussage, dass sie diese Beschlüsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren schleifen wollen. Und das jetzige Abstimmungsverhalten zur EU-Krisen-Verordnung bestätigt genau diese Linie: Es bleibt bei Lippenbekenntnissen und Ankündigungen der Bundesinnenministerin. Sie gefährdet dadurch den Abschluss der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems noch in dieser europäischen Legislaturperiode.“

Herrmann kritisiert schließlich auch den Stillstand bei Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern. „Solche Abkommen sind wirksame Instrumente, um illegale Migration nach Europa zu begrenzen und legale Migration, vor allem von Fachkräften, zu verbessern. Die Bundesregierung hat einen eigenen Beauftragten ernannt, der solche Abkommen für Deutschland verhandeln soll. Mir sind auch hier keinerlei Fortschritte bekannt. Es geht nichts weiter.“ Zum Vergleich: Die EU-Kommission habe in kürzester Zeit vor wenigen Tagen ein Migrationsabkommen mit Tunesien abgeschlossen.