Herrmann lobt Ausländerbehörden für reibungs- und problemlose Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts

München, 04.02.2024

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lobt Ausländerbehörden für reibungs- und problemlose Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts: 2023 rund 7.500 befristete Aufenthaltserlaubnisse erteilt - Rund zehn Prozent der Anträge abgelehnt

+++ Die bayerischen Ausländerbehörden haben im Jahr 2023 rund 7.500 Aufenthaltserlaubnisse nach dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt.  1.380 der rund 14.500 auf der neuen Rechtsgrundlage gestellten Anträge wurden abgelehnt. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist ein auf 18 Monate befristeter, nicht verlängerbarer Aufenthaltstitel. Er soll Asylbewerbern die Chance eröffnen, innerhalb der eineinhalb Jahre insbesondere die Identität zu klären und eine lebensunterhaltsichernde Beschäftigung zu finden, die dann die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts ermöglichen. Herrmann: „Erfüllen die Antragsteller die Voraussetzungen innerhalb dieses Zeitraums nicht, werden sie wieder vollziehbar ausreisepflichtig. Deshalb wird sich erst ab Mitte dieses Jahres – also 18 Monate nach Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts – zeigen, wie viele scheitern werden. Ich warne die Bundesregierung davor, hier im Nachhinein neue Amnestie-Regeln zu erfinden, wenn das Chancen-Aufenthaltsrecht nicht den von ihr gewünschten Erfolg hat. Auch eine Neuauflage mit späterem Stichtag lehne ich entschieden ab. Diejenigen zu belohnen, die ihrer Ausreisreisepflicht nicht nachkommen, ist ein Pull-Faktor, der unbedingt vermieden werden muss.“

Wie Herrmann weiter mitteilte, haben rund 1.250 Antragsteller auf Anhieb sogar eine „höherwertige“ Aufenthaltserlaubnis als den achtzehnmonatigen „Chancen-Aufenthalt“ erhalten. In rund 100 Fällen wurden anderweitige Aufenthaltserlaubnisse erteilt.

Der Innenminister lobte ausdrücklich die Arbeit der bayerischen Ausländerbehörden: „Ein Jahr nach der Einführung des so genannten Chancen-Aufenthaltsrechts haben sich in Bayern keine Probleme bei der Umsetzung gezeigt. Die bayerischen Ausländerbehörden kommen ihrer Beratungsfunktion offenkundig umfassend nach, was sich an der hohen Antragszahl zeigt.“