Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann zwischen Pressevertretern und Betroffenen
© Felix Hörhager/dpa

Hochwasser in Bayern

Innenminister Joachim Herrmann hat sich in Berchtesgaden einen Überblick über die vom Hochwasser betroffenen Regionen verschafft: „Wir werden die Menschen nicht allein lassen. Straßen, Brücken und sonstige Infrastruktur sollen schnellstmöglich wieder aufgebaut und betroffenen Familien unbürokratisch geholfen werden.“

27. Juli 2021. Das Kabinett hat heute den flächendeckenden Ausbau des Sirenenwarnnetzes in ganz Bayern beschlossen: „Die Bevölkerung in Bayern soll künftig noch besser vor Katastrophen- und Gefahrenlagen gewarnt werden. Das gilt für Hochwasser und Starkregen ebenso wie für Großbrände oder chemische Explosionen. Unser Ziel ist es, die Zahl der Sirenen in Bayern auf rund 26.000 zu verdoppeln,“ betonte Innenminister Joachim Herrmann. „Gerade nachts und bei drohenden Lebensgefahren ist der durchdringende Warnton einer Sirene wichtig, um möglichst schnell alle erreichen zu können.“

Die „Sirenen-Abdeckung“ in den Kommunen ist leider sehr unterschiedlich. Auch wenn einige Städte eine vorbildliche Ausstattung vorweisen können, muss andernorts erheblich nachgerüstet werden.

„Mit Blick auf die Finanzierung ist hier angesichts der jüngsten Katastrophen zunächst der Bund in der Pflicht, das bereits bestehende Förderprogramm zum Sirenenausbau deutlich aufzustocken. Die derzeit eingeplanten rund 88 Millionen Euro reichen bei weitem nicht aus. Zusätzlich werden wir ein Landes-Sirenenförderprogramm auflegen, das auf das vorhandene Bundesprogramm aufsetzt“, erläuterte der Minister den heutigen Beschluss.

„Neben dem Ausbau der Sirenenwarnung ist auch der Ausbau der modernen Warnsysteme unerlässlich“; sagte Herrmann. „Wir begrüßen daher die Ankündigung des Bundesinnenministers zukünftig auch auf die Versendung von Warn-SMS zu setzen, um gezielt Warn- und Verhaltenshinweise an alle Bürgerinne und Bürger zu steuern, die sich in einer Gefahrenzone befinden.“ Das Kabinett habe daher heute eine entsprechende Forderung an den Bund formuliert, um die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, dass Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden können, im Bedarfsfall die Warn-SMS zu versenden.

„Insgesamt ist es wichtig, dass wir einen ausgewogenen Mix unterschiedlicher Warnsysteme haben. Dazu gehören neben analogen auch die Ausschöpfung sämtlicher digitaler Methoden, wie Angebote auf Internetseiten und in Sozialen Medien sowie Warn-Apps wie NINA oder KATWARN.“ so der Minister.

20. Juli 2021. In der heutigen Kabinettsitzung vom 20. Juli 2021 hat der Ministerrat Soforthilfen für die Hochwassergeschädigten beschlossen. Die Staatsregierung stellt zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit.

Die Staatsregierung unterstützt die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein Soforthilfeprogramm.
Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:

  • Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
  • Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.

Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation) gewährt.

Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird.

Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung.

Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.

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