Die Bayerische Infektionsschutz- maßnahmenverordnung in der aktuellen Fassung bestimmt, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, deren 7-Tages-Inzidenz bei 100 oder darüber liegt, eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt diese Ausgangssperre.
Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.
Die WebApp „Coronahotspots Bayern“ wurde von der Bayerischen Polizei entwickelt und visualisiert die betroffenen Regionen.
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich bei geplanten Tagesausflügen auf den Internetseiten der jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte.
Positionsdaten werden weder gespeichert noch übertragen!
Bei der Nutzung der App besteht die Möglichkeit, den eigenen Standort zu ermitteln. Hierzu auf die Schaltfläche „eigenen Standort ermitteln“ klicken. Sie befindet sich unter den Zoombuttons.
Die Legende lässt sich über den Button am unteren rechten Bildschirmrand ein- und ausblenden.
Quellenangaben: