Änderungen im Polizeiaufgabengesetz
München, 2. Dezember 2020 (stmi). Mehr Transparenz – mehr Übersichtlichkeit – mehr Betroffenenrechte. Das sind die Ziele der PAG-Novelle 2020/21.
Die Bayerische Staatsregierung hat in der gestrigen Kabinettssitzung über Änderungen im Polizeiaufgabengesetz (PAG) beraten und die Einleitung der Verbandsanhörung beschlossen. Wie Innenminister Joachim Herrmann erklärte, werden die Anregungen der PAG-Kommission und die Vorgaben des Koalitionsvertrags umgesetzt und damit auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. "Gleichzeitig bleibt die effektive Gefahrenabwehr durch unsere Polizei und damit das hohe Schutzniveau für die bayerische Bevölkerung unser oberstes Ziel", machte Herrmann deutlich.
Verbessern, optimieren und abrunden
Mit der jetzigen Novelle soll das PAG verbessert, optimiert und abgerundet werden. Zahlreiche Neuregelungen machen das Gesetz transparenter und verständlicher. So wird nun gesetzlich definiert, wann eine konkrete Gefahr vorliegt, und dem gerichtlichen Verfahren ein ganzer neuer Abschnitt gewidmet. Gleichzeitig werden Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene ausgebaut. Zusätzliche gerichtliche Kontrollen werden verpflichtend eingeführt, bei DNA-Untersuchungen und für die Nutzung von Aufzeichnungen bei einem Einsatz von Body-Cams in Wohnungen. Weiterhin wurden laut Herrmann die Regelungen zum präventiven Gewahrsam überarbeitet. So wird dem Betroffenen bei längerfristigem Gewahrsam von Amts wegen ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt und die maximale Gewahrsamsdauer deutlich verkürzt. Darüber hinaus wird der Opferschutz verbessert und durch Daten- und Übermittlungssperren ein höheres Schutzniveau erreicht.
Alle Informationen zur aktuellen PAG-Novelle sind unter www.pag.bayern.de abrufbar.