Förderrichtlinien: Heft mit dem Staatswappen
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Förderung im Feuerwehrwesen

Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst sind Pflichtaufgaben der Städte und Gemeinden. Drohende Brand- oder Explosionsgefahren müssen beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz). Bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen muss im öffentlichen Interesse ausreichende technische Hilfe geleistet werden (technischer Hilfsdienst). Die staatliche Förderung soll es den Kommunen ermöglichen, die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst im Sinne des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) notwendigen Fahrzeuge und Ausrüstung zu beschaffen und diese in Feuerwehrgerätehäusern und in Feuerwachen unterzubringen. Die staatlichen Zuwendungen werden ausschließlich aus dem Anteil Bayerns an der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer finanziert.

Die Förderung im Feuerwehrwesen erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Fördervoraussetzungen sind in den einschlägigen Zuwendungsrichtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen enthalten, insbesondere der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften. Eine fachliche Beratung der Kommunen ist durch die örtlich zuständigen Kreisbrandräte sowie durch die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen sichergestellt.

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten, bei Baumaßnahmen ist dies die Vergabe des ersten Bauauftrages.

Neben Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrgerätehäusern fördert der Freistaat Bayern aus Mitteln des allgemeinen Staatshaushalts im Rahmen eines Sonderförderprogramms die digitalen Funkgeräte, die von den Kommunen für ihre Feuerwehren, den Durchführenden des Rettungsdienstes für ihre Rettungsdienstfahrzeuge und -personal sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen für ihre Katastrophenschutzfahrzeuge im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zum digitalen BOS-Funk erstmalig beschafft werden.