Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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28.06.2024
Ergebnisse des Zensus 2022: Bayerns Bevölkerung wächst und altert
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Ergebnisse des Zensus 2022 für Bayern im Bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth vorgestellt. Eine der zentralen Botschaften laut Herrmann: „Die Bevölkerung im Freistaat ist gewachsen, aber auch älter geworden.“
mehr -
17.06.2024
Verdienste um die Innere Sicherheit: Herrmann verleiht "Stern der Sicherheit"
Großartiger Einsatz für die Gesellschaft, das Gemeinwohl und die Sicherheit: Innenminister Joachim Herrmann hat acht hochengagierte Persönlichkeiten mit der Bayerischen Staatsmedaille Innere Sicherheit ausgezeichnet, auch "Stern der Sicherheit" genannt.
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