Staat und Verfassung
Das Innenministerium übernimmt viele Aufgaben, die jeden Menschen in Bayern unmittelbar betreffen und das Verhältnis von Bürger und Staat prägen.
Freistaat Bayern
Bayern ist ein Freistaat - so steht es in Artikel 1 der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946. Auch wenn diese Bezeichnung heute keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr hat, so verdeutlicht er doch die lange Tradition Bayerns als Republik. Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Die Bürger können ihren Willen nicht nur in Form von Wahlen kundtun, sondern auch im Rahmen der sogenannten Volksgesetzgebung. Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürger unmittelbar Einfluss nehmen.
Leben in Bayern
Die Verfassung regelt auch andere wichtige Rechte und Pflichten der Bürger, die das Leben in Bayern täglich bestimmen. Dazu gehören beispielsweise das Personenstandswesen oder das Meldewesen.
Wahlen und Abstimmungen
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut Wahlen und Abstimmungen in Bayern. Wir stellen bei Europa- und Bundestagswahlen, bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sicher, dass die wahlrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aktuell
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19.12.2024
Präsidentenwechsel beim LfV: Herrmann verabschiedet Dr. Körner und führt Hauser in neues Amt ein
Mit einem Festakt hat Innenminister Joachim Herrmann den langjährigen Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Burkhard Körner, verabschiedet und dessen Nachfolger Manfred Hauser feierlich in sein neues Amt eingeführt.
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13.12.2024
Herrmann stellt Statistisches Jahrbuch 2024 vor: Bayerische Konjuktur weiterhin stabil
„Der bayerische Arbeitsmarkt bleibt stabil!“ Dieses Fazit zog Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung des Statistischen Jahrbuchs für Bayern 2024 in Fürth. Darüber hinaus stellte Herrmann fest, dass sich der Tourismus in Bayern weiterhin im Aufwind befindet. Herrmann: „Bayern ist und bleibt ein weltoffenes Land.“
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