![Dienstgebäude des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz Das Foto zeigt das Dienstgebäude des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutze in der Knorrstraße 139 in München](/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/ie_verfassungsschutz_titelbild_lfv_20130305.jpg)
Verfassungsschutz
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
(Art. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie. Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vor politischen Extremisten hat sie ein Frühwarnsystem, den Verfassungsschutz. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Informationen zu sammeln und auszuwerten, um Gefahren für die Innere Sicherheit rechtzeitig zu erkennen. Er ist auch für die Spionageabwehr zuständig. Dabei setzt er unter Berücksichtigung der gebotenen Verhältnismäßigkeit im Einzelfall auch nachrichtendienstliche Mittel, beispielsweise Telefonüberwachung, ein. Darüber hinaus wirkt er bei Sicherheitsüberprüfungen mit.
![Geöffnete Tür Das Foto zeigt einen Ausschnitt eines Sitzungssraums, im Hintergrund sind die Fahnen Bayerns, Deutschlands und die Europaflagge ersichtlich.](/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/ie_verfassungsschutz_zwischenbild_tuer_flaggen_20130305.jpg)
Der Verfassungsschutz ist Deutschlands Inlandsnachrichtendienst. Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassungsschutzbehörde, in Bayern ist es das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnet ist. Für das Landesamt wurden im Haushaltsplan 2022 insgesamt rund 575 Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ausgewiesen.
Beim Bundesamt für Verfassungsschutz werden die Informationen aus den Ländern zusammengeführt.
Neben dem Verfassungsschutz gibt es in Deutschland noch zwei weitere Nachrichtendienste. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist zuständig für die Beschaffung von Informationen aus dem Ausland. Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) schützt die Bundeswehr vor Spionage und extremistischen Übergriffen.
Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung
vor (politischem) Extremismus, also Verfassungsfeinden. Politischer Extremismus ist kurz gesagt ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Elemente dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschrieben. Damit ist eine Ordnung gemeint, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den wichtigsten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören insbesondere:
- Wahrung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
Extremismus zeigt sich in Einstellungen, Meinungen und Ideologien wie auch in politisch bestimmten, zielgerichteten Aktivitäten, bis hin zu terroristischen Anschlägen. In der Sprache der Gesetzgebung werden solche Verhaltensweisen verfassungsfeindliche Bestrebungen genannt.
Verfassungsfeindlich wird häufig mit verfassungswidrig verwechselt. Die Verfassungswidrigkeit einer Partei - und damit ihr Verbot - kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Sonstige Organisationen können, insbesondere wenn sie sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten (das heißt verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen), vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister beziehungsweise Innensenator des jeweiligen Bundeslands verboten werden.
Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich im Rahmen der Gesetze frei betätigen. Doch sie muss es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als verfassungsfeindlich bezeichnet werden kann - ganz im Sinne unserer wehrhaften Demokratie.
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