Mach mit – Tauch auf! Schwimm­förderung für Kinder

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhielten zu Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.  Um möglichst vielen Kindern die Einlösung des Gutscheins zu ermöglichen, wurde der Einlösezeitraum für die Gutscheinaktion 2023/2024 bis 31.12.2024 verlängert.

Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.“

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum laufenden Schul- bzw. Kindergartenjahr 2023/2024. Der Einlösezeitraum für den Gutschein wurde bis 31.12.2024 verlängert.

 

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Gutscheinaktion im Kindergartenjahr 2024/2025.

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  • Schwimm­förderung für Kinder: Alle Informationen zum Gutscheinprogramm "Mach mit – Tauch auf!"

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