
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder, die in Bayern von den Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen wird.
Katastrophenschutzsystem
Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden arbeiten mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Einsatzorganisationen und den im Einzelfall betroffenen Behörden, Organisationen und sonstigen Stellen zusammen. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
In Bayern gibt es grundsätzlich keine speziellen organisierten Katastrophenschutzeinheiten oder Katastrophenschutzeinsatzkräfte in einer festen Struktur. Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht können die Katastrophenschutzbehörden jedoch flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben:
- Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern
- Gemeinden, Landkreise und Bezirke
- Sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Feuerwehren
- Freiwillige Hilfsorganisationen
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Daneben wirkt auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Katastrophenschutz mit. Zur Katastrophenhilfe kann auch die Bundespolizei angefordert werden. Auch die Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein im bayerischen Hilfeleistungssystem: Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist fest im Katastrophenschutz verankert. Auch Privatpersonen können in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogenen werden. Mehr zum Katastrophenschutz-System in Bayern erfahren Sie auf unserer Themenseite.
Schutz der Bevölkerung
Immer wieder werden bei Bauvorhaben Bombenblindgänger oder Granaten gefunden, die aus dem zweiten Weltkrieg stammen. Kampfmittel sind äußerst gefährlich, daher dürfen sie lediglich von Fachleuten beseitigt werden.
Im Verteidigungsfall müssen die Menschen vor Kriegseinwirkungen geschützt werden. Die nichtmilitärischen Maßnahmen werden unter dem Begriff Zivilschutz zusammengefasst.
Bei Unwettern, Hochwasser oder Sturm ist eines besonders wichtig: die schnelle Warnung der Menschen. Nur so können größere Schäden verhindert werden.
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Herrmann stellt Statistisches Jahrbuch für Bayern 2020 vor: Die Einwanderungszahlen stagnieren, die Sterbefallzahlen steigen an und die Arbeitsplätze werden weniger.
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