Staatssymbole des Freistaates Bayern

Staatssymbole sind Hoheitszeichen des Freistaates Bayern. Dazu gehören das große und kleine bayerische Staatswappen sowie die Streifen- und Rautenflagge.

Staatswappen

"Bayern ist ein Freistaat. Die Landesfarben sind Weiß und Blau. Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt." (Artikel 1 der Verfassung des Freistaates Bayern)

Das große bayerische Staatswappen

Das große bayerische Staatswappen
© Bayerisches Innenministerium

Bayerns Staatswappen ist weithin bekannt und beliebt. Es wurde am 5. Juni 1950 mit dem Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern eingeführt. Die im Wappen dargestellten Symbole sind tief in der Geschichte Bayerns verwurzelt. Die heraldischen Elemente des großen bayerischen Staatswappens haben jeweils eine besondere Bedeutung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Infoblatt.

Das kleine bayerische Staatswappen

Das kleine bayerische Staatswappen
© Bayerisches Innenministerium

Neben dem großen gibt es das kleine bayerische Staatswappen. Es besteht aus einem in Weiß (Silber) und Blau schräg rechts gerauteten Schild, auf dem die Volkskrone ruht.

Wer darf das bayerische Staatswappen benutzen?

Für beide Staatswappen gilt: Nicht jeder darf sie nutzen, etwa im eigenen Briefkopf oder auf einer Internetseite verwenden. Das große und das kleine bayerische Staatswappen sind als staatliche Hoheitszeichen dem öffentlichen Bereich vorbehalten. Daneben dürfen sie nur zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Alles andere bedarf der Genehmigung der landesweit zuständigen Regierung von Oberfranken. Grundlage ist die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern. Die Genehmigung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Um der Missbrauchsgefahr zu begegnen, ist das unbefugte Benutzen der Staatswappen oder von Teilen von ihnen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht.

Das Landessymbol "Freistaat Bayern"

Um dem Wunsch vieler Bürger nach einem genehmigungsfreien Zeichen zu entsprechen, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern 1987 folgende allgemeine Genehmigung erteilt:

Das heraldische Symbol des kleinen Staatswappens und des Herzschilds im großen Staatswappen, die weiß-blauen Rauten (Wecken), und der "Fränkische Rechen" können zu Zwecken, die mit Sinn und Ansehen dieser Zeichen vereinbar sind, in beliebiger Form, also auch in Form eines Wappenschildes verwendet werden. Mit dem Rautenmuster kann die Bezeichnung "Freistaat Bayern" oder "Bayern", mit dem Rechen die Bezeichnung "Franken" verbunden werden. Unzulässig ist dagegen, dem Rautenzeichen oder dem Rechen die Volkskrone der Staatswappen, andere Kronen, Wappentiere, schildhaltende Tiere oder Figuren oder ähnliche Zeichen beizufügen. Sie dürfen zudem nicht so verwendet werden, dass ein amtlicher Eindruck entstehen kann.

Für eine genehmigungsfreie Verwendung durch Bürger, Firmen, Vereine, Verbände und andere steht somit das so genannte "Landessymbol Freistaat Bayern" zur Verfügung. Das Landessymbol darf von jedermann verwendet werden mit der Einschränkung, dass kein amtlicher Eindruck erweckt werden darf. Das Landessymbol können Sie unter Downloads kostenlos herunterladen. Die ZIP-Dateien enthalten jeweils eine GIF- und eine EPS-Datei.

Die bayerischen Staatsflaggen - Streifenflagge und Rautenflagge

Streifenflagge
© Bayerisches Innenministerium

Der Freistaat Bayern hat zwei Staatsflaggen, die Streifenflagge und die Rautenflagge, die einander gleichstehen.

Die Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben, oben weiß, unten blau.

Rautenflagge
© Bayerisches Innenministerium

Die Rautenflagge enthält mindestens 21 weiße und blaue Rauten (Wecken), wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten erhöhen. In jedem Fall ist aber die heraldisch rechte obere Ecke des Flaggentuches (das ist für den Betrachter die linke obere Ecke) für eine angeschnittene weiße Raute bestimmt.

Weder die Streifenflagge noch die Rautenflagge enthalten eine Abbildung des bayerischen Staatswappens.

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