Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration führt die Rechtsaufsicht über alle Staatsangehörigkeitsbehörden in Bayern. Daneben ist es für die Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts zuständig.

Allgemeines

Die Staatsangehörigkeit, die der jeweilige Staatsbürger besitzt, ist das rechtliche Band zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen. Sie zeigt an, welchem Staat der Betreffende angehört. Aus der Zugehörigkeit zum Staat entstehen zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen Rechte (zum Beispiel das Recht auf Freizügigkeit) und Pflichten (zum Beispiel die Wehrpflicht).

Rechtsgrundlagen

Die deutsche Staatsangehörigkeit, ihr Erwerb und ihr Verlust sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)  geregelt. 

Einbürgerung in Deutschland

Sie interessieren sich für eine Einbürgerung in Deutschland? Nähere Informationen finden sie in unseren Veröffentlichungen zur Einbürgerung und zur Mehrstaatigkeit.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Wann kann ein Kind, das in Deutschland geboren wird und dessen Eltern beide ausschließlich Ausländer sind, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? Hier erfahren Sie mehr zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland.

Automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie wollen als Deutscher eine andere Staatsangehörigkeit erwerben? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen Automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und zur Mehrstaatigkeit.

Individuelle Auskünfte und Beratung

Wenn Sie zu Ihrem oder einem bestimmten Einzelfall konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde und lassen sich dort individuell beraten. Diese finden Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Hierbei ist zu beachten, dass deutsche Staatsangehörigkeitsbehörden grundsätzlich nur verbindliche Aussagen zur deutschen Staatsangehörigkeit geben können. Für Fragen zu Besitz oder Nichtbesitz von ausländischen Staatsangehörigkeiten wenden Sie sich bitte an die Behörden des jeweiligen ausländischen Staates selbst.

Aktuell

  • links Innenminister Joachim Herrmann, links Dr. Thomas Gößl, Amtsleiter Bayerisches Landesamt für Statistik stehen vor einem Fahnenset und halten die gebundene Ausgabe Bevölkerungsvorausberechnung 2043 in den Händen
    © ©LfStat
    16.05.2025

    Bayern blickt in die Zukunft: Vorausberechnung der Bevölkerung bis zum Jahr 2043

    Bis 2043 soll die Bevölkerung auf rund 13,74 Millionen wachsen – zugleich wird der Freistaat deutlich älter. Innenminister Joachim Herrmann präsentierte die neue Vorausberechnung und warnte: „Vor allem der ländliche Raum steht vor einem spürbaren Wandel. Die Prognose macht deutlich, wo Bayern jetzt gegensteuern muss – und welche Chancen darin liegen.“

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  • links Innenminister Joachim Herrmann, rechts Ministerpräsident Dr. Markus Söder vor einer blauen Pressewand
    © BayStMI/Sebastian Widmann
    12.05.2025

    Neubürgerempfang in München: Söder und Herrmann begrüßen 700 neue Eingebürgerte

    Feierlich, emotional und voller Zukunft: Mit großer Wertschätzung und symbolträchtigem Empfang haben Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann rund 700 Neubürgerinnen und Neubürger in der Münchner Residenz willkommen geheißen.

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