Wir sind schneller mit dem Online-Ausweis
© Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Pässe, Personalausweise und eID-Karten

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Sachgebiet A3, ist für den Freistaat Bayern oberste Dienstbehörde im Bereich Pässe und Personalausweise für deutsche Staatsangehörige. Wir beaufsichtigen daher zusammen mit den sieben Regierungen und den Landratsämtern die kommunalen Pass- und Personalausweisbehörden.

Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über das Pass- und Ausweiswesen. Daher koordinieren und bündeln wir im Freistaat Bayern die gesetzgeberischen und vollzugsrelevanten Pass- und Personalausweisangelegenheiten im Rahmen unserer Mitwirkungsmöglichkeiten.

Personalausweis mit eID-Funktion

Zum 1. November 2010 wurde der Personalausweis mit eID-Funktion für deutsche Staatsangehörige eingeführt. Seit 1. Januar 2021 können für Unionsbürger eID-Karten ausgestellt werden. Mit der Online-Ausweisfunktion ist es möglich, Verwaltungsleistungen elektronisch in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Hier können Sie sich mit dem Online-Ausweisen vertraut machen: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html.

Zuständig für die Ausstellung von Pässen, Personalausweisen und eID-Karten sind die bayerischen Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörden bei den Gemeinden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Gemeinde Ihres (Haupt-)Wohnsitzes.

Für in der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können seit September 2021 Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite des Personalausweises oder der eID-Karte aufgebracht werden, um den Betroffenen die Unterscheidung von anderen Karten im Scheckkartenformat zu erleichtern.

 

Rechtzeitig schauen: Perso oder Pass noch gültig?
© BMI Rechtzeitig schauen: Perso oder Pass noch gültig?

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Link:https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/
reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_
cid504#doc16125526bodyText2

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