Bayerns Asylpolitik der Humanität, Ordnung und Begrenzung der Migration
Artikel 16a des Grundgesetzes gibt politisch Verfolgten einen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Neben der Asylberechtigung wird im Asylverfahren auch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder für subsidiären Schutz vorliegen oder ob Abschiebungsverbote bestehen, zum Beispiel wegen drohender schwerwiegender Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben im Heimatland.
Bayern steht für eine humane Asylsozialpolitik mit großem Verantwortungsbewusstsein. Geflüchteten mit Bleibeperspektive bietet Bayern beste Perspektiven: Hier finden Sie Informationen zur bayerischen Asylsozialpolitik sowie Anlaufstellen für Asylsuchende.
Schutzbedürftigen, die zu Recht zu uns kommen, Schutz zu gewähren, ist für uns in Bayern selbstverständlich. Wir stehen für Humanität bei der Unterbringung. Dabei müssen jedoch die Grenzen dessen beachtet werden, was Staat und Gesellschaft leisten und verkraften können. Hier erfahren Sie, wie die Unterbringung und Versorgung der Schutzbedürftigen in Bayern funktioniert.
Rückkehrberatung sowie Rückkehr- und Reintegrationshilfen sind ein wichtiges Element der Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Durch die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration soll der oder die Einzelne motiviert werden, diesen Entschluss freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen.
Aktuell
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10.10.2024
Neubürgerempfang in Nürnberg: Herrmann begrüßt rund 250 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat gemeinsam mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder 250 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beim Neubürgerempfang in der Kaiserburg in Nürnberg empfangen. Herrmann: „Mit Ihrem „Ja“ zur Einbürgerung zeigen Sie, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und gerne Teil unserer Gesellschaft sein wollen.“
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04.10.2024
Herrmann und slowakischer Amtskollege Šutaj Eštok einig: Schutz der EU-Außengrenzen muss verstärkt werden
Innenminister Joachim Herrmann hat sich mit dem slowakischen Innenminister Matúš Šutaj Eštok über die aktuelle Migrationslage ausgetauscht. Herrmann: „Wir waren uns einig: Der Schutz der EU-Außengrenzen muss dringend verstärkt werden. Irreguläre Migration muss auf EU-Ebene noch erheblich konsequenter begrenzt werden!“
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