Bayerns Asyl­politik der Humanität, Ordnung und Begrenzung der Migration

Artikel 16a des Grundgesetzes gibt politisch Verfolgten einen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Neben der Asylberechtigung wird im Asylverfahren auch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder für subsidiären Schutz vorliegen oder ob Abschiebungsverbote bestehen, zum Beispiel wegen drohender schwerwiegender Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben im Heimatland.

Bayern steht für eine humane Asylsozialpolitik mit großem Verantwortungsbewusstsein. Geflüchteten mit Bleibeperspektive bietet Bayern beste Perspektiven: Hier finden Sie Informationen zur bayerischen Asylsozialpolitik sowie Anlaufstellen für Asylsuchende.

Schutzbedürftigen, die zu Recht zu uns kommen, Schutz zu gewähren, ist für uns in Bayern selbstverständlich. Wir stehen für Humanität bei der Unterbringung. Dabei müssen jedoch die Grenzen dessen beachtet werden, was Staat und Gesellschaft leisten und verkraften können. Hier erfahren Sie, wie die Unterbringung und Versorgung der Schutzbedürftigen in Bayern funktioniert.

Rückkehrberatung sowie Rückkehr- und Reintegrationshilfen sind ein wichtiges Element der Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Durch die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration soll der oder die Einzelne motiviert werden, diesen Entschluss freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen.

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