Erste bundesweite Kontrollaktion zur Maskenpflicht: 2.014 Verstöße

München, 8. Dezember 2020 (stmi). Beim ersten bundesweiten Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht am 7. Dezember 2020 hat die Polizei zwischen 07:00 und 22:00 Uhr 2.014 zu ahndende Verstöße festgestellt. 1.351 der Verstöße wurden bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt. Die Bußgeldandrohung beträgt 250 Euro. 663 Mal hat die Polizei vor Ort eine Verwarnung in Höhe von 55 Euro ausgesprochen. Herrmann und Schreyer ziehen nun Bilanz für Bayern: Es sind weiterhin konsequente Kontrollen notwendig.

Innenminister Joachim Herrmann, Verkehrsministerin Kerstin Schreyer und zwei Polizisten am Odeonsplatz
© Bayerisches Innenministerium

Gestern waren rund 2.400 bayerische Polizistinnen und Polizisten bei den Maskenkontrollen im Einsatz. In 13 Fällen hatten die Kontrollbeamten den Verdacht, dass die vorgelegten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht gefälscht sein könnten. Innenminister Joachim Herrmann hat sich gestern am Münchner Odeonsplatz gemeinsam mit Verkehrsministerin Kerstin Schreyer ein Bild von den Kontrollen gemacht. Schwerpunktmäßig fanden die Kontrollen im öffentlichen Personenverkehr statt, bei dem die Maskenpflicht grundsätzlich gilt, sowie auf öffentlichen Plätzen, an denen eine Maskenpflicht angeordnet wurde. Darüber hinaus gab es auch durch die Bundespolizei sowie durch die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel, wie der Deutschen Bahn, konsequente Maskenkontrollen.

Kontinuierliche Kontrollen notwendig

Laut Herrmann setzt die Bayerische Polizei nicht nur auf einzelne Schwerpunktkontrollaktionen. "Deshalb habe ich bereits seit Mitte Oktober generell landesweit verstärkte Polizeikontrollen angeordnet", erläuterte Herrmann. "Wichtig ist ein kontinuierlicher Kontrolldruck, um Maskenmuffeln einen Denkzettel zu verpassen." Denen droht laut Herrmann eine Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro oder bei bestimmten geringfügigen Verstößen eine kostenpflichtige Verwarnung.

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln unverzichtbar

„Die Fahrgäste können sich darauf verlassen: Wir tun alles, damit der ÖPNV sicher ist“, versicherte Schreyer. „Dafür ist es unverzichtbar, dass sich alle an die Maskenpflicht halten. Sie gilt in den Verkehrsmitteln und genauso in den Bahnhöfen und an den Haltestellen. Die Maske schützt auch, wenn man sich beim Ein- und Aussteigen nahekommt. Zusätzlich zur Maskenpflicht gilt nach wie vor: Halten Sie so viel Abstand wie möglich. Deswegen bleibt auch im Teil-Lockdown der komplette Schienen- und Busverkehr in vollem Umfang aufrecht.“

Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie essentiell

Laut Herrmann und Schreyer hält sich zwar die weit überwiegende Mehrheit vorbildlich an die Maskenpflicht. "Das reicht aber nicht aus: Jeder einzelne Maskenmuffel kann das hochgefährliche Coronavirus weiterverbreiten", warnte Herrmann. "Deshalb werden wir weiterhin konsequent kontrollieren müssen." Verkehrsministerin Schreyer ergänzte: "Die Maskenpflicht gilt bewusst nicht nur in den Verkehrsmitteln, sondern auch schon an den Haltestellen und in den Bahnhöfen. Der Öffentliche Personennahverkehr ist sicher, wenn sich alle an die Regeln halten. Es ist wichtig, dass die auch konsequent kontrolliert werden."

Die konkreten Vorgaben zur Maskenpflicht können der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/).