Überprüfen von Regelungen zur Einstellung in den öffentlichen Dienst
München, 14.10.2014Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback wollen Regelungen zur Einstellung in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen des öffentlichen Dienstes überprüfen
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback wollen die bestehenden Regelungen zur Einstellung von Bewerbern in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen des öffentlichen Dienstes wie Richterschaft und Polizei überprüfen, damit künftig Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vor Einstellung eines Bewerbers besser genutzt werden können. Der Ministerrat hat den Innen- und den Justizminister heute mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. Bausback dazu heute in München: "Es geht nicht darum, die Regelanfrage generell und für alle Bewerber für den öffentlichen Dienst wieder einzuführen. Die Frage ist: Brauchen wir dieses Instrument nicht bei Bewerbungen für besonders sicherheitsrelevante hoheitliche Tätigkeitsbereiche, etwa wenn jemand Richter werden will." Bayerns Innenminister Herrmann ergänzt für die Polizei: "Wer einen solchen Beruf ergreifen will, bei dem muss in besonderer Weise gewährleistet sein, dass er fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung steht." +++