Herrmann beim Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer
München, 26.11.2014Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann beim Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen "Private Verkehrsunternehmen für Mobilität unserer Bürger unverzichtbar - Bayerische Verkehrspolitik setzt auf Vernetzung aller Verkehrsträger - Dauerhaft verlässliche Finanzierung für alle Verkehrsträger erforderlich"
+++ "Mobilität ist ein zentrales Grundbedürfnis in unserer modernen Gesellschaft. Grundvoraussetzung hierfür ist eine leistungsfähige und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsträger. Wir setzen deshalb in der bayerischen Verkehrspolitik auf Vernetzung. Denn wir dürfen nicht nur das einzelne Straßen- oder Schienenprojekt betrachten, sondern wir brauchen eine gute Verknüpfung aller Verkehrsträger. Deshalb werden wir uns auch weiterhin für den Erhalt und den bedarfsgerechten Ausbau der gesamten Verkehrsinfrastruktur einsetzen", betonte Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann bei der Jahrestagung des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. in München. Herrmann hob hervor, dass die privaten Verkehrsunternehmen in Bayern einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag für die Mobilität der Bürger leisten. "Gerade auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen prägen dabei die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs. Der Erhalt dieser mittelständischen Strukturen ist der bayerischen Staatsregierung seit jeher ein wichtiges Anliegen." +++
Mobilität kostet Geld, deshalb ist eine dauerhafte Finanzierung für die Verkehrsinfrastruktur unerlässlich. Der Bund stellt 2014 rund 10,5 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bereit. Bis 2017 sollen die Investitionen auf 11,9 Milliarden Euro steigen. Im Staatsstraßenhaushalt stehen 2014 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. In dem kommenden Doppelhaushalt soll dieser Ansatz beibehalten bleiben. Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Landkreise, Städte und Gemeinden mit jährlich rund 470 Millionen Euro beim kommunalen Straßenbau.
Über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), das Entflechtungsgesetz und die Regionalisierungsmittel fließen Finanzhilfen des Bundes für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur an die Länder. Da die derzeit bestehenden Regelungen zu GVFG und Entflechtungsgesetz auslaufen und hinsichtlich der Regionalisierungsmittel die Revision ansteht, ist dringend eine Einigung mit dem Bund erforderlich. Herrmann: "Die Vorhabensträger brauchen finanzielle Planungssicherheit. Deshalb drängt die Zeit. Wir setzen uns gegenüber dem Bund für eine zeitnahe Entscheidung über die Fortsetzung dieser Programme ein." Die Revision der Regionalisierungsmittel steht bereits ab 2015 an. Hier konnte kürzlich bei der Verkehrsministerkonferenz in Kiel bereits ein einvernehmlicher Beschluss der Länder zur Revision gefasst werden. Herrmann: "Trotz divergierender Interessen konnte eine Einigung über den Verteilungsschlüssel erzielt werden. Diese Kompromisslösung würde den Bestand nachhaltig sichern. Der nächste Schritt wird nun eine Gesetzesinitiative des Bundesrates sein. Wichtig ist dabei auch die neue Geltungsdauer. Denn wir brauchen eine verbindliche Geltung bis 2030. Die Länder schließen ihre Verkehrsverträge mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren ab und brauchen Planungssicherheit."
Der Busverkehr sei besonders im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Er sei dort oft das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel. "Deshalb brauchen wir in Bayern leistungsstarke und zuverlässige Busunternehmer", unterstrich Hermann. "Auch Sie als Unternehmer brauchen Planungssicherheit. Deshalb habe ich veranlasst zu überprüfen, wie die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Zukunft erfolgen kann. Mein Ziel ist es dabei, Finanzierungssicherheit für die Zukunft zu erreichen. Dazu haben wir bereits Gespräche mit den betroffenen Ressorts und den kommunalen Spitzenverbänden geführt."
Um dem demografischen Wandel im Bereich des ÖPNV Rechnung zu tragen, könnten flexible und bedarfsorientierte Angebote wie zum Beispiel Rufbusse oder Anruf-Sammeltaxi-Systeme ein guter Ansatz sein. So gewinne die Ergänzung bestehender klassischer Linienverkehre um flexible Bedienformen sowohl zeitlich als auch räumlich für die Grundversorgung zunehmend an Bedeutung. Seit 2012 gebe es hier ein Förderprogramm des Freistaates, um innovative Modelle zu erproben und zu etablieren. Diesen Ansatz wolle der Freistaat weiter verfolgen und ausbauen.
Ein weiteres Thema, das der Staatsregierung besonders am Herzen liegt, ist die Barrierefreiheit. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms 'Bayern barrierefrei 2023' legt der Freistaat ein besonderes Augenmerk auf die Förderung barrierefreier Busse im ÖPNV. Schon jetzt werden Niederflurbusse mit einem gesonderten Förderbetrag in Höhe von 10.000 Euro gefördert. In den vergangenen Jahren lag der Anteil der Niederflurfahrzeuge bei circa 80 Prozent der geförderten Fahrzeuge.