Herrmann zum Nachzug von syrischen Familienangehörigen
München, 08.06.2016Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Nachzug von syrischen Familienangehörigen: Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge besorgniserregend - Folge falscher Entscheidungspraxis und völlig unbefriedigender Verfahrensabläufe
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass Deutschland aufgrund des Familiennachzugs mit weiteren hunderttausenden Flüchtlingen aus Syrien rechnen müsse, als überaus besorgniserregend bezeichnet. Dies sei die Folge einer falschen Entscheidungspraxis des Bundesamtes: "Es werden immer noch zu viele Syrer als politische Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Wer lediglich vor den akuten Auswirkungen eines Bürgerkriegs flieht, hat nach europäischem und deutschem Asylrecht lediglich Anspruch auf einen subsidiären Schutzstatus, für den das europäische Recht keinen Familiennachzug vorsieht. Die darüberhinausgehende deutsche Sonderregelung ist zunächst für zwei Jahre ausgesetzt." +++
Herrmann erkennt zwar an, dass die vor allem auf bayerischen Druck Mitte März 2016 erfolgte Verfahrensänderung beim BAMF endlich Auswirkungen zeigt. Wurden bis dahin nahezu alle syrischen Flüchtlinge lediglich nach Ausfüllen eines Formblatts ohne mündliche Anhörung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, müssen sich diejenigen, die seitdem einen Asylantrag stellen, wieder einer mündlichen Anhörung unterziehen, in der die Fluchtgründe im Einzelnen nachgeprüft werden können. Das hat dazu geführt, dass der Anteil der subsidiär schutzberechtigten Syrern von März mit lediglich 2,3 Prozent auf 28,5 Prozent im Mai bundesweit deutlich gestiegen ist, in Bayern von 1,4 Prozent auf 18,3 Prozent (jeweils bezogen auf die in diesem Monat ergangenen Asylentscheidungen). Herrmann: „Unverständlich ist mir, wie es sein kann, dass der Anteil subsidiär Schutzberechtigter in Bayern deutlich niedriger ist als bundesweit. Die Verfolgungssituation kann hier nicht anders sein.“
Anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus bekommen subsidiär Schutzberechtigte nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die verlängert werden kann. Das deutsche Sonderrecht auf Familiennachzug wurde nach langer Diskussion in der Koalition durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 für Personen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Der Bayerische Innenminister kündigte an, die nach wie vor unbefriedigende Entscheidungspraxis beim BAMF in der kommenden Woche auch auf der Innenministerkonferenz im saarländischen Mettlach zu thematisieren.