Sportförderung

München, 22.07.2016

Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Fast 18 Millionen Euro pauschal für die bayerischen Sport- und Schützenvereine

+++ Das hohe ehrenamtliche Engagement in den bayerischen Sport- und Schützenvereinen lässt sich die Bayerische Staatsregierung etwas kosten. Sie überweist den Vereinen 2016 fast 18 Millionen Euro pauschal zur Förderung ihres Sportbetriebs – rund 390.000 Euro mehr als 2015. „Die finanzielle Investition, etwa für gut ausgebildete Übungsleiter oder passendes Sportgerät, lohnt sich. Sie ist auch überlebenswichtig für den Vereinssport in Bayern", betonte Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann. +++

Insgesamt rund fünf Millionen Menschen, also mehr als jeder dritte Einwohner Bayerns, sind Mitglied in einem Sport- oder Schützenverein. Herrmann: „Die Vereine zeichnen sich durch hohes ehrenamtliches Engagement gerade im Bereich der Kinder- und Jugendförderung aus und bieten preiswerte Sportmöglichkeiten für jedermann.“ Die Sportvereine stehen dabei nicht nur in Konkurrenz zu den Angeboten privater Fitnessanbieter, sondern auch zu den vielfältigen sonstigen Freizeitangeboten.

Jeder Sportverein erhält Mittel entsprechend seiner Mitgliedereinheiten. Diese errechnen sich aus der Summe der erwachsenen Mitglieder, der Summe der Kinder und Jugendlichen sowie der Anzahl der aktiven Übungsleiter in einem Verein. Durch entsprechende Gewichtung werden aktive Jugendarbeit und ein qualifizierter Übungsbetrieb durch ausgebildete Übungsleiter und Trainer besonders honoriert. Der Verein beantragt die Vereinspauschale bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Die Kreisverwaltungsbehörden ermitteln die nach der Sportförderrichtlinie jeweils förderfähige Anzahl an Mitgliedereinheiten. Über die Bezirksregierungen weist das Innen- und Sportministerium den Vereinen die Pauschalmittel zu – 2016 insgesamt für Oberbayern rund 6,15 Millionen Euro, für Niederbayern rund 1,83 Millionen Euro, für Schwaben rund 2,74 Millionen Euro, für Oberfranken rund 1,33 Millionen Euro, für Mittelfranken rund 1,96 Millionen Euro, für Unterfranken rund 2,11 Millionen Euro und für die Oberpfalz rund 1,77 Millionen Euro.

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