500. Reformationsjubiläum am 31.10.2017 wird gesetzlicher Feiertag
München, 16.03.2016Landtag einstimmig für Änderung des Feiertagsgesetzes - 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 wird gesetzlicher Feiertag - Innenminister Joachim Herrmann: Erinnerung an einen bedeutenden Tag für das Christentum
+++ Bayern begeht das auf einen Dienstag fallende 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 mit einem gesetzlichen Feiertag. Der Bayerische Landtag hat sich heute einstimmig dem Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann zur Änderung des Feiertagsgesetzes angeschlossen. Herrmann: "Wir wollen mit diesem einmaligen Feiertag an die große Bedeutung der Reformation sowohl für das Christentum weltweit als auch besonders für Bayern erinnern." Am 31. Oktober 2017 jährt sich zum 500. Mal die Veröffentlichung der 95 Thesen, die Martin Luther, der Überlieferung nach, an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg schlug. +++
Herrmann erwartet ein fröhliches ökumenisches Fest im Freistaat: "Das kommende Reformationsjubiläum soll von Offenheit, Freiheit und Ökumene geprägt sein – ganz im Sinne der Einstellung, mit der wir die aktuellen Herausforderungen bewältigen." In früheren Jahrhunderten seien Reformationsjubiläen national und in konfessioneller Abgrenzung begangen worden. Herrmann weiter: "2017 wird auch eine Erinnerung daran sein, welche Rolle die Reformation bei der Entstehung der Moderne gespielt hat."
Im Hinblick darauf, dass Bayern im Ländervergleich die meisten Feiertage habe, soll der 31. Oktober 2017 nicht alljährlich als gesetzlicher Feiertag festgelegt werden. Wie in Bayern wird auch in den anderen deutschen Ländern, in denen der Reformationstag kein alljährlicher gesetzlicher Feiertag ist, der Reformationstag nur einmalig im Jahr 2017 anlässlich des 500. Reformationsjubiläums als gesetzlicher Feiertag begangen werden.