7-Punkte-Programm zur Bekämpfung von Sexualstraftaten
München, 20.09.20177-Punkte-Programm zur Bekämpfung von Sexualstraftaten - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellen Maßnahmenkonzept vor: Verstärkte Maßnahmen der Polizei - Engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit - Mehr Videoüberwachung - Zügige Strafverfolgung - Konsequente Abschiebungen - Umfassende Präventionsmaßnahmen - Notwendige Rechtsänderungen
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback haben heute ein 7-Punkte-Programm zur weiteren Intensivierung der Bekämpfung von Sexualstraftaten vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen verstärkte Kontrollmaßnahmen der Polizei, eine engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit, mehr Videoüberwachung, zügige Strafverfahren, konsequente Abschiebungen bei ausländischen Straftätern, umfassende Präventionsmaßnahmen und dringend notwendige Rechtsänderungen. "Bayern ist auch deshalb das mit Abstand sicherste Bundesland, weil wir schnell und konsequent auf aktuelle Kriminalitätsentwicklungen reagieren", betonte Herrmann mit Blick auf die Entwicklung der Zahl der Sexualstraftaten im ersten Halbjahr 2017 in Bayern. "Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor Sexualstraftätern steht an erster Stelle." Bausback ergänzte: "Die bayerische Justiz leistet hier einen starken Beitrag. Sie handelt. Und zwar: Präventiv, als steter Antreiber in der Berliner Rechtspolitik, mit konsequenter und zügiger Strafverfolgung in jedem Einzelfall und mit klarer Kante im Justizvollzug. Und es ist völlig klar: Wir werden dies auch künftig tun. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht von uns, dass wir sie bestmöglich schützen und alles dafür tun, dass die Täter hart und konsequent bestraft werden können." +++
Erstens verstärkte Maßnahmen der Polizei: Dazu gehört nach Herrmanns Worten insbesondere eine verstärkte Polizeipräsenz an Brennpunkten und bei öffentlichen Veranstaltungen. Weiterhin wird es konsequente Kontrollen in und in Umfeld von Asylbewerberunterkünften geben, auch auf Grundlage des Bayerischen Integrationsgesetzes. Bis August 2017 hat die Bayerische Polizei in diesem Jahr bereits 62 Kontrollen in Asylunterkünften durchgeführt und rund 4.800 Personen kontrolliert. "Zur Steigerung des Sicherheitsgefühls werden wir darüber hinaus auch verstärkt unsere Sicherheitswachtstreifen als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einbinden", ergänzte Herrmann.
Zweitens eine engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit: Hier geht es Herrmann vor allem darum, Sexualstraftäter umgehend festzunehmen und damit auch weitere Straftaten zu verhindern. Die hervorragenden Aufklärungsquoten seien Beleg für die hochengagierte Arbeit der Bayerischen Polizei. Das zeigen laut Innenminister aktuell auch die schnelle Festnahme eines 34-jährigen Nigerianers, der im Verdacht steht, zuvor am Simssee eine 23-jährige Joggerin überfallartig vergewaltigt zu haben, oder die schnelle Festnahme von drei Afghanen, die dringend verdächtig sind, vergangenes Wochenende eine 16-Jährige im Raum München vergewaltigt zu haben.
Drittens mehr Videoüberwachung: Herrmann kündigte an, die Videoüberwachung vor allem an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum weiter auszubauen: "Unsere Schwerpunkte sind vor allem mehr festinstallierte und mobile Videoüberwachungsanlagen der Polizei sowie der weitere Ausbau der Videoüberwachung gerade im Öffentlichen Personenverkehr."
Viertens umfassende Präventionsmaßnahmen: Laut Herrmann wird die Bayerische Polizei beispielsweise den Kontakt zu den Unterkunftsverwaltungen, Helferkreisen und den Sicherheitsdiensten von Asylunterkünften noch enger knüpfen. "Dazu gehört insbesondere die Mitarbeiter vor Ort zu sensibilisieren, wenn dort beispielsweise übermäßig Alkohol konsumiert wird, Verdächtiges passiert oder sich Straftaten anbahnen", erläuterte Herrmann. "Dadurch erhoffen wir uns wertvolle Hinweise, damit die Polizei noch schneller reagieren und eingreifen kann, bevor etwas passiert." Wichtige Präventionsangebote haben beispielsweise auch Sozialbehörden oder Jugendämter.
Fünftens konsequente Abschiebungen: "Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, ausländische Sexualstraftäter schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken", sagte dazu Herrmann. "Verurteilte und vollziehbar ausreisepflichtige ausländische Straftäter müssen aus der Strafhaft heraus abgeschoben werden." Dies zeige zum Beispiel die letztwöchige Abschiebung zweier Vergewaltiger und eines weiteren Gewaltstraftäters in Bayern aus der Strafhaft heraus nach Afghanistan. "Wir werden uns darüber hinaus in der kommenden Legislaturperiode für eine weitere Verschärfung des Ausweisungsrechts einsetzen", kündigte der Innenminister an.
Sechstens dringend notwendige Rechtsänderungen: Ganz besonders wichtig ist dem bayerischen Innenminister und dem Justizminister, dass in Zukunft bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern auch eine DNA-Entnahme und -Analyse stattfindet. "Das hilft den Ermittlern, beispielsweise spätere Sexualdelikte schneller aufzuklären und Täter dingfest zu machen", erklärten Herrmann und Bausback. "Gleichzeitig müssen wir die DNA-Analysemöglichkeiten von Tatortspuren auf Augen-, Haar- und Hautfarbe, biologisches Alter sowie biogeographische Herkunft ausweiten. Es liegt auf der Hand, dass dies entscheidend dazu beitragen kann, Täter besser aufzuspüren", so Bausback. "Und auch im materiellen Strafrecht besteht nach wie vor Handlungsbedarf: Es muss künftig ganz klar im Gesetz stehen: Eine kulturelle oder religiöse Prägung des Täters darf keine Strafmilderung rechtfertigen. Wer also in kultureller oder religiöser Verblendung schwere Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, begeht, darf nicht auf die Nachsicht unserer Rechtsgemeinschaft hoffen", erläuterte der Justizminister. Außerdem ist es aus Sicht Herrmanns erforderlich, die Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung bei allen Tatbeständen des reformierten § 177 StGB nutzen zu können. Bisher ist zum Beispiel nur bei Vergewaltigungen durch Tätergruppen möglich, Telefone zu überwachen und Funkzellendaten zu erheben, um zu überprüfen, ob sich Tatverdächtige in Tatortnähe aufgehalten haben.
Siebtens konsequente und zügige Strafverfolgung: Bausback hob hervor: "Die konsequente Verfolgung und Ahndung von Straftaten - und ganz besonders auch der Sexualstraftaten - gehört zum Markenkern unseres Rechtsstaats. Hier gehen unsere Staatsanwälte schon immer mit aller Konsequenz vor. Die bayerische Justiz greift durch und wird dies auch in Zukunft tun!" Und das bedeute vor allem auch, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften weiterhin bei einem dringenden Tatverdacht für eine Vergewaltigung oder eine andere gravierende Sexualstraftat konsequent Untersuchungshaft beantragten. Diese werde von den Gerichten auch regelmäßig angeordnet. Durch beschleunigte Anklagen sorgten die bayerischen Staatsanwaltschaften zudem dafür, dass die Täter zügig und hart bestraft werden können.
Bayern ist mit seiner bundesweit niedrigsten Kriminalitätsbelastung und der gleichzeitig höchsten Aufklärungsquote das sicherste Bundesland in Deutschland. Herrmann: "2016 hatten wir in Bayern im Bereich der Sexualdelikte mit 47 Delikten pro 100.000 Einwohner deutschlandweit die niedrigste Häufigkeitszahl." Der bundesweite Durchschnitt lag im vergangenen Jahr bei 58 Delikten pro 100.000 Einwohner. Auch bei der Aufklärungsquote von Sexualdelikten nahm Bayern 2016 mit 84,4 Prozent einen Spitzenplatz ein und lag 5,4 Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt.
Die vorläufigen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das erste Halbjahr 2017 zeigen, dass in einigen Bereichen der Sexualstraftaten in Bayern zum Teil deutliche Steigerungen zu verzeichnen sind. Demnach nahm die Zahl der Sexualdelikte in Bayern insgesamt von 2.942 (1. Halbjahr 2016) um 18,5 Prozent auf 3.485 Delikte zu. Im Bereich der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen im besonders schweren Fall gab es 685 Fälle (+47,9 Prozent). Bei der Straftatenentwicklung ist aber zu beachten, dass zum 10. November 2016 das neue Strafrecht zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft getreten ist. Mit der Neufassung wurden auch Forderungen Bayerns, Strafrechtslücken zu schließen, nachgekommen. " Jetzt reicht ein 'Nein!' des Opfers für die Strafbarkeit des reformierten 'Vergewaltigungs-Paragraphen' 177 StGB aus", brachte es der Innenminister auf den Punkt. Der neue Straftatbestand (§ 177 StGB) umfasst jetzt den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung. Als Reaktion auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015 wurden zudem auf Drängen des bayerischen Justizministers der § 184j StGB (Straftaten aus Gruppen) sowie der neue Straftatbestand des §184i StGB (Sexuelle Belästigung) eingeführt. "Spätestens die Silvesternacht in Köln hat deutlich gemacht: Solche sexuell motivierten Übergriffe aus Gruppen müssen angemessen erfasst und geahndet werden. Gut, dass dem jetzt so ist." Dazu kommt vor allem die gestiegene Sensibilität in der Öffentlichkeit, die auch eine erhöhte Anzeigebereitschaft mit sich bringt.
"Ein Deliktsbereich, der unsere Bürgerinnen und Bürger in ihrem Sicherheitsempfinden ganz besonders beeinträchtigt, sind die überfallartigen Vergewaltigungen durch Einzeltäter", machte Herrmann deutlich. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 stiegen diese in Bayern insgesamt von 68 auf 71 Delikte leicht an (+4,4 Prozent).Während hier im ersten Halbjahr 2017 bei den tatverdächtigen Deutschen und tatverdächtigen Nichtdeutschen ohne Zuwanderer ein leichter Rückgang zu verzeichnen war (Deutsche TV von 25 auf 20 Fälle, Nicht-Deutsche TV ohne Zuwanderer von elf auf acht Fälle), stieg hingegen die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer von neun auf 17 Fälle an. "Eine Expertengruppe der Bayerischen Polizei unter der Leitung von Herrn Polizeivizepräsidenten Pickert arbeitet derzeit mit Hochdruck an weiteren Analysen", so Herrmann abschließend. "Diese Ergebnisse fließen dann selbstverständlich auch in unsere Bekämpfungsmaßnahmen ein."