Innenminister Herrmann gibt Abschiebung eines "Amberger Prügelattacken-Täters" nach Afghanistan bekannt
München, 22.05.2019Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gibt Abschiebung eines "Amberger Prügelattacken-Täters" nach Afghanistan bekannt - Weitere konsequente Abschiebung von Straftätern angekündigt
+++ Bei einem vom Bundesinnenministerium organisierten Sammelcharter mit insgesamt 24 abgelehnten afghanischen Asylbewerbern wurde auch einer der vier verurteilten Straftäter der sogenannten 'Amberger Prügelattacken' vom Dezember 2018 abgeschoben. Das gestern gegen 22 Uhr vom Flughafen Düsseldorf gestartete Flugzeug landete heute Morgen in Kabul. "Damit haben wir unsere Ankündigung nach dem Strafurteil am 10. Mai 2019 schnell umgesetzt und für Tatsachen gesorgt", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Er kündigte an, die Linie der konsequenten Abschiebung von Straftätern weiter fortzusetzen. "Jemand, der hier um Asyl ersucht, aber gleichzeitig massiv gegen Gesetze verstößt und beispielsweise andere verletzt, hat hier nichts mehr zu suchen." Speziell für solche Fälle hat der bayerische Innenminister eine beim Landesamt für Asyl und Rückführungen angesiedelte Task-Force eingesetzt. +++
Wie Herrmann erläuterte, wurde der heute abgeschobene 'Amberg?Täter' vom Jugendschöffengericht aufgrund der Angriffe auf Passanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. "Unmittelbar nach dem Urteilsspruch haben wir nahtlos die Abschiebungshaft erwirkt", ergänzte der Minister. "Alle an diesem Verfahren beteiligten Behörden haben äußerst effektiv und erfolgreich zusammengearbeitet."
Ein weiterer verurteilter Straftäter von Amberg, ein volljähriger Iraner, muss zunächst seine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verbüßen. "Anschließend werden wir alles daran setzen, ihn unmittelbar aus der Haft in den Iran abzuschieben“, machte der Minister deutlich. Für den dritten Täter, einen minderjährigen Afghanen, der zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, steht einer sofortigen Abschiebung derzeit noch ein sogenanntes 'Abschiebungsverbot' des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entgegen. "Wir haben uns beim BAMF bereits für einen Widerruf des Abschiebungsverbots eingesetzt", erklärte Herrmann. Der vierte Täter, ein volljähriger Afghane, wird aktuell in Deutschland geduldet, da er mittlerweile Vater eines deutschen Kindes ist.
Weitere Informationen zur aktuellen Sammelabschiebung nach Afghanistan können der Pressemeldung des Landesamts für Asyl und Rückführungen entnommen werden (siehe www.lfar.bayern.de/aktuelles/index.php).