Herrmann: Freistaat fördert Sport- und Schützenvereine mit rund 20 Millionen Euro
München, 26.07.2019Bayerns Innen- und Sportminister Herrmann: Freistaat fördert Sport- und Schützenvereine mit rund 20 Millionen Euro - 1,4 Millionen Euro mehr als 2017 - "Eine Investition, die sich lohnt!"
+++ Bayerns Sport- und Schützenvereine erhalten in Kürze die Sportbetriebsförderung des Freistaats Bayern. In diesem Jahr stehen für die sogenannte Vereinspauschale rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist eine Steigerung der Fördermittel von rund sieben Prozent im Vergleich zum Jahr 2017. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt. "Damit fördern wir das starke Freiwilligen-Engagement und die ehrenamtlichen Trainer, Mitarbeiter und Helfer, die unsere Vereine im ganzen Land tragen und ohne die der Sportbetrieb in Bayern gar nicht möglich wäre. Die finanzielle Investition, etwa für gut ausgebildete Übungsleiter oder passendes Sportgerät, ist lebenswichtig für den Vereinssport in Bayern.“ +++
Nach den Worten Herrmanns ist der Bayerischen Staatsregierung das hohe Engagement der Ehrenamtlichen in den Sport- und Schützenvereinen viel Geld wert. "Sportvereine leisten eine wertvolle Arbeit für die Kinder und Jugendlichen und auch für die Gesellschaft selbst. Unsere stetig steigende Förderung zeigt, dass wir den motivierten Einsatz der vielen Ehrenamtlichen schätzen und uns der Vereinssport in Bayern sehr wichtig ist."
Auch der Präsident des Bayerischen Landessportverbandes, Jörg Ammon, bezeichnet die diesjährige Bewertung als "eine gute Nachricht für unsere Sportvereine. Diese weitere Verstetigung der Mittel gegenüber den Vorjahren unterstreicht einmal mehr, wie partnerschaftlich Politik und Sport in Bayern zum Wohle unserer Vereine an einem Strang ziehen.“
Insgesamt rund fünf Millionen Menschen, also mehr als jeder dritte Einwohner Bayerns, sind Mitglied in einem Sport- oder Schützenverein. Jeder Sportverein erhält Mittel entsprechend seiner Mitgliedereinheiten. Diese errechnen sich aus der Summe der erwachsenen Mitglieder, der Summe der Kinder und Jugendlichen sowie der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen. Durch entsprechende Gewichtung werden aktive Jugendarbeit und ein qualifizierter Übungsbetrieb durch ausgebildete Übungsleiter und Trainer besonders honoriert. Der Verein beantragt die Vereinspauschale bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Die Kreisverwaltungsbehörden ermitteln die nach der Sportförderrichtlinie jeweils förderfähige Anzahl an Mitgliedereinheiten. Der Wert einer Mitgliedereinheit wurde wie im letzten Jahr auf 29 Cent festgelegt.
Über die Bezirksregierungen weist das Innen- und Sportministerium den Vereinen die Pauschalmittel zu – 2019 insgesamt für Oberbayern rund 6,93 Millionen Euro, für Niederbayern rund 2,09 Millionen, für die Oberpfalz rund 1,98 Millionen, für Oberfranken rund 1,47 Millionen, für Mittelfranken rund 2,19 Millionen, für Unterfranken rund 2,27 Millionen und für Schwaben rund 3,03 Millionen Euro.