Herrmann: Änderungen im Waffenrecht deutlich entschärft
München, 13.12.2019Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu Änderungen im Waffenrecht: Auf Bayerns Initiative deutlich entschärft - Ausgewogene Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie
+++ Bayern hat sich bei der heute vom Bundestag beschlossenen Änderung des Waffenrechts mit wesentlichen Entschärfungen und deutlich weniger Bürokratie im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesvorhaben durchgesetzt. Innenminister Joachim Herrmann sagte, dass die deutlichen Nachbesserungen, die er zuvor mit Bundesinnenminister Seehofer und Vertretern der Verbände erarbeitet hatte, im nunmehrigen Gesetz berücksichtigt wurden. +++
"In der jetzigen Fassung wird das Gesetz zu einer ausgewogenen Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie führen. Für Sportschützen wird vieles nicht schwerer, sondern im Gegenteil sogar leichter. Der Nachweis, wie oft mit einer Waffe geschossen werden muss, ist nun deutlich weniger bürokratisch und aufwändig." Wie Herrmann weiter erläuterte, sei die Zahl der nachzuweisenden Schießtage auf sechs Tage pro Jahr deutlich nach unten geschraubt worden. Nach zehn Jahren Waffenbesitz reiche eine Bestätigung über die Mitgliedschaft im Schießsportverein aus – Schießnachweise sind dann nur noch für neue Waffen notwendig. Herrmann: "Diese Regelung geht auf eine bewährte bayerische Vollzugspraxis zurück. Es freut mich sehr, dass Bayern damit wieder einmal Vorbild sein konnte. Denn es ist meines Erachtens wichtig, dass gerade langjährige Vereinsmitglieder nicht aus ihren Schießsportvereinen gedrängt werden, nur weil sie mit fortschreitendem Alter nicht mehr so oft schießen wie früher."
Außerdem werden nach den Worten des bayerischen Innenministers Forderungen der Innenministerkonferenz und des Bundesrats erfüllt. So ist künftig im Regelfall unzuverlässig, wer Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist. Neu ist auch eine Regelanfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz. Eine solche hatten vor dem Hintergrund des brutalen Mordes an Walter Lübcke auch alle Fraktionen des Bayerischen Landtags überstimmend befürwortet. Skeptisch ist Herrmann nach wie vor bei der Regelung, die eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Messerverbotszonen schafft. Herrmann: "Jedes Land soll hier aber selbst entscheiden können, ob es von der Möglichkeit einer Messerverbotszone Gebrauch machen möchte. Ich sehe für Bayern hier keine Notwendigkeit."
Ausdrücklich begrüßt der bayerische Innenminister die Erleichterungen für Jäger: „Erstmalig wird zum Gesundheitsschutz unserer Jäger eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Schalldämpfern geschaffen. Zusätzlich wird Jägern der Einsatz von Nachtsichttechnik nach Genehmigung der Jagdbehörden möglich sein. In Bayern haben wir mit beidem bereits sehr positive Erfahrungen gemacht. Gerade die effektive Jagd bei Nacht ist in meinen Augen ein wichtiger Baustein, um der Gefahr der Afrikanischen Schweinepest zu begegnen, die mittlerweile direkt vor unserer Haustür steht.“