Herrmann zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen im PAG
München, 29.06.2021Ausdrückliche Regelung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Novelle des Polizeiaufgabengesetzes: Keine Verschärfung - Änderung auf Wunsch des Datenschutzbeauftragten - Betrifft nur Mitarbeiter und keine Besucher - Nur mit deren Zustimmung
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute erneut klargestellt, dass die letzte Woche eingebrachte Änderung im Entwurf des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen keine Verschärfung beinhaltet und nur einen bestimmten Personenkreis umfasst. "Mit der Änderung kommen wir der ausdrücklichen Bitte des Landesbeauftragten für den Datenschutz nach, die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Mitarbeitern und Dienstleistern insbesondere bei Großveranstaltungen in einem gesonderten neuen Artikel im PAG ausdrücklich zu regeln", erklärte Herrmann. "Davon sind definitiv keine Besucher oder Zuschauer betroffen! Außerdem findet die Überprüfung nur mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter statt." +++
Schon bisher habe die Bayerische Polizei gestützt auf die polizeiliche Generalklausel auf Wunsch eines Veranstalters wie beispielsweise eines Fußballvereins oder eines Konzertveranstalters und mit Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. "Damit ist überhaupt keine Verschärfung des PAG verbunden, niemand wird unter Generalverdacht gestellt", betonte der Innenminister. "Wer das Gegenteil behauptet, betreibt absolut unseriöse Stimmungsmache oder hat von der Materie keinerlei Ahnung." Die neue Regelung sei im Übrigen ganz ähnlich wie jene im SPD-geführten Berlin und Hamburg formuliert. "Vermutet die bayerische SPD dann bei ihren Genossen dort auch 'chinesische Überwachungsverhältnisse'?"
Großen Wert legt der Innenminister auf die Feststellung, dass die geplante neue Norm nach ihrem eindeutigen Wortlaut auf die berufliche Tätigkeit Bezug nimmt und damit nur auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen anwendbar ist, die im Umfeld einer gefährdeten Veranstaltung tätig sind, beispielsweise in Sicherheitsbereichen. Der Umfang der Überprüfungen ist auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Als Beispiel für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach der aktuellen Regelungslage nannte Herrmann die Fußball-Europameisterschaft 2020: "Niemand hätte Verständnis, wenn sich beispielsweise Terroristen unerkannt unter die Belegschaft mischen würden, um dann unkontrolliert das Leben anderer zu gefährden."
Wie Herrmann erläuterte, ist die Polizei bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen eine Art 'Dienstleister' für den Veranstalter und die zu überprüfenden Personen und Gewerbetreibenden. "Sobald Veranstalter an die Polizei herantreten und die Einwilligungen der betroffenen Mitarbeiter vorliegen, werden polizeiliche Datenbestände abgeglichen. Ausschließlich der Veranstalter entscheidet dann unter Sicherheitsgesichtspunkten, ob er die betreffenden Mitarbeiter einsetzt oder nicht." Herrmann wies ferner darauf hin, dass solche Zuverlässigkeitsüberprüfungen auch in andern Bundesländern wie zum Beispiel in Hamburg, Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz gesetzlich geregelt und damit eigentlich nichts Besonderes sind.
Weitere Erläuterungen und Details zur PAG-Novelle sind unter https://www.polizeiaufgabengesetz.bayern.de/faq abrufbar.