Kirchner zum bayernweiten Rollout der Bezahlkarte für Asylbewerber

München, 27.06.2024

Bayernweiter Rollout der Bezahlkarte für Asylbewerber erfolgreich abgeschlossen - Innenstaatssekretär Sandro Kirchner: "In Bayern kommt die Bezahlkarte jetzt flächendeckend zum Einsatz"

+++ „Bayern handelt: Wir haben die bayerische Bezahlkarte für Asylbewerber in allen 96 Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat eingeführt. Die Bezahlkarte kommt in Bayern jetzt flächendeckend zum Einsatz.“ Das hat Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner heute in München mitgeteilt. „Ich freue mich sehr, dass der bayernweite Rollout so reibungslos und vor allem auch innerhalb unseres ambitionierten Zeitplans geklappt hat“, betonte Kirchner und dankte den Kommunen für die gute Zusammenarbeit und den engen Austausch. Nach dem Start der Bezahlkarte Ende März und der erfolgreichen Pilotphase in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie der kreisfreien Stadt Straubing wurde das Bezahlkartensystem in den letzten Wochen sukzessive im ganzen Freistaat ausgerollt. Bisher sind mehr als 35.000 Karten im Einsatz; die Anzahl wird sich entsprechend der Ausgaberhythmen der einzelnen Leistungsbehörden in den nächsten Tagen und Wochen stetig erhöhen. „Wichtig ist, dass nun auch alle anderen Bundesländer schnell und flächendeckend folgen und so die Wirkung der Bezahlkarte weiter erhöhen“, erklärte Kirchner. +++

Zwischen dem Beschluss des bayerischen Kabinetts im November 2023 zur Einführung einer Bezahlkarte im Freistaat und dem flächendeckenden Einsatz seien lediglich rund sieben Monate vergangen. Kirchner: „Wir haben unseren Worten schnell Taten folgen lassen und eine konkrete Maßnahme ergriffen, um die illegale Migration zu begrenzen und Zuzugsanreize zu senken.“ Umso wichtiger sei es, dass das Ausschreibungsverfahren auf Bundesebene nun zügig abgeschlossen werde und die Bezahlkarte bundesweit so schnell wie möglich eingeführt werde. Denn je höher die Verbreitung der Bezahlkarte, desto größer die Wirkung, so Kirchner. „Ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang ist, dass die Ministerpräsidenten die Diskussion über die Höhe der Bargeldabhebung beendet haben und sich auf den in Bayern geltenden abhebbaren Betrag von 50 Euro pro Person geeinigt haben.“ Ausschlaggebend für den Erfolg der bayerischen Bezahlkarte sei zudem, dass Bayern die Kosten für die Bezahlkarte trage und damit kein Flickenteppich auf kommunaler Ebene drohe, weil die Kostenübernahme nicht abschließend geklärt sei.

Auf der bayerischen Bezahlkarte erhalten Asylbewerber Guthaben, das ihrem individuellen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entspricht. Überweisungen ins Ausland, etwa an Schlepperbanden, sind nicht mehr möglich, innerhalb Deutschlands können bestimmte Transaktionen, etwa an Anwälte oder zur Zahlung von Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr, nach Prüfung zugelassen werden. Pro Person können darüber hinaus monatlich bis zu 50 Euro in bar abgehoben werden, um dort, wo noch keine Kartenzahlung möglich ist, Käufe zu tätigen, wie etwa bei kleinen Imbissen oder im Pausenverkauf an Schulen.