Herrmann: Landtag beschließt Änderungen im Polizeiaufgabengesetz

München, 17.07.2024

Landtag beschließt Änderungen im Polizeiaufgabengesetz - Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wichtige Anpassungen: Rechtsgrundlage für Recherche- und Analysesystem - Stärkung der Gefahrenabwehr - Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt

+++ Der Bayerische Landtag hat heute nach Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) beschlossen. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann treten die Gesetzesänderungen zum 1. August 2024 in Kraft und beinhalten eine Reihe wichtiger Anpassungen. "Insbesondere können wir mit unserer 'Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform', kurz VeRA, starten", erklärte der Innenminister. "Nach jetzigem Stand können wir den Echtbetrieb noch im September 2024 beginnen." Zuvor wird laut Herrmann nochmal der Landesbeauftragte für den Datenschutz beteiligt. "Mit 'VeRA' werden wir die Möglichkeiten der Kriminalpolizei zur effektiven Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten weiter stärken", kündigte Herrmann an. Dabei werde großer Wert auf den Grundrechtsschutz der Bürger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gelegt. +++

Als nicht nachvollziehbar und unglaubwürdig bezeichnete Herrmann die Ablehnung durch SPD und Grüne. "Mit unserer Rechtsgrundlage für VeRA schließen wir zu Hessen und Nordrhein-Westfalen auf, wo eine vergleichbare Software unter Regierungsbeteiligung von SPD und Grünen bereits seit mehreren Jahren erfolgreich eingesetzt wird."

Nach Herrmanns Worten werden mit VeRA speziell geschulte Spezialisten der Kriminalpolizei vorhandene Daten schneller und effektiver auswerten sowie miteinander verknüpfen können: "Damit sollen Gefährder und Banden schneller ermittelt, kriminelle Netzwerke leichter entdeckt, mögliche Opfer besser geschützt und Straftaten möglichst im Vorhinein verhindert werden."

Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil über die 'Automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg' vor rund einem Jahr die automatisierte Datenauswertung unter einschränkenden Voraussetzungen als grundsätzlich möglich erachtet. "Unsere neue Analysesoftware wird nur unter den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen und Maßgaben eingesetzt", sicherte der Innenminister zu. Zudem werde die neue Analysesoftware nur innerhalb des Polizeinetzes und ohne Verbindung zum Internet eingesetzt werden. Ein Zugriff auf die Daten von außen oder ein Datenabfluss auf externe Server sei ausgeschlossen. Nur besonders ausgewählte und speziell geschulte Polizeiexperten werden laut Herrmann eine Zugriffsberechtigung bekommen.

Wie Herrmann erläuterte, werden nach dem heutigen Landtagsbeschluss auch Vorschriften des PAG aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern vorsorglich angepasst, auch wenn bisher keine verfassungsgerichtliche Beanstandung der bayerischen Vorschriften vorliegt. Dies betrifft einerseits die Voraussetzungen der heimlichen Wohnungsbetretung durch die Polizei, wenn diese zur Vorbereitung verdeckter Maßnahmen beispielsweise Technik einbauen muss. Andererseits ist der Kernbereichsschutz beim gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen zu präzisieren. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung als letzter unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit zu wahren, der der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist. Dazu gehören beispielsweise Gespräche mit engsten Vertrauten. Verdeckte Ermittler müssen ihren Einsatz in der Regel immer dann abbrechen, wenn der Kernbereich berührt wird, sofern dadurch nicht ihr Leib oder Leben in Gefahr gerät.

Darüber hinaus wird im PAG eine Rechtsgrundlage zur Übermittlung von Bildmaterial von an gefährdeten Objekten angebrachten Kameras an die Polizei verankert werden, soweit die Polizei an diesen Orten selbst Kameras aufstellen dürfte. Das betrifft beispielsweise die Videoüberwachung an großen Verkehrsknotenpunkten wie an Bahnhöfen oder Flughäfen. Zudem wird im Gesetz die Durchführung von Verkehrskontrollen durch die Wasserschutzpolizei präzisiert. Des Weiteren wird die Bayerische Polizei künftig auch gegenüber denjenigen Personen Platzverweise aussprechen dürfen, die Polizeieinsätze behindern. Zudem wird die Bayerische Polizei künftig Meldeauflagen unter den gleichen Voraussetzungen wie die allgemeinen Sicherheitsbehörden, also die Gemeinden, aussprechen können.

Im POG werden Unterstützungspflichten der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel und Verkehrsflughäfen gegenüber der Polizei normiert. Dabei geht es beispielsweise um die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Parkplätzen an den großen bayerischen Bahnhöfen und Flughäfen.

Im LStVG wird ein neuer Bußgeldtatbestand eingeführt, beispielsweise wenn jemand gegen Meldeauflagen oder Aufenthaltsverbote von Gemeinden verstößt. Außerdem macht die Novelle zur Bußgeldkatalog-Verordnung eine Anpassung des Einsatzbereichs von Polizeiangestellten zur Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlich. Polizeiangestellte werden künftig auch Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern ab 60 Euro anzeigen können, zum Beispiel wenn Falschparker Radlfahrer auf Radwegen behindern.

Alle Informationen zu den heute beschlossenen PAG-Änderungen sind unter www.pag.bayern.de abrufbar.